Der Besuch beim Autohändler

Was dürfen die Reisenden in den Reisemobilen?

Wer mit dem Reisemobil unterwegs und neu unter den mobilen Campern ist, der stellt sich gerade in der Anfangszeit der ersten Reisen immer wieder die Frage: Was darf ich mit dem Reise- und Wohnmobil? Wo darf ich übernachten? Wo darf ich über einen längeren Zeitraum stehen, ohne die regionalen und überregionalen Bestimmungen zu verletzen? Die Regelungen sind nicht überall einheitlich und auch die Auslegung einzelner Bestimmungen kann – je nach Ansicht – variieren. Wo zum Beispiel müssen Reisende in einem Wohnmobil parken, wenn sowohl LKW- als auch PKW-Stellplätze ausgewiesen sind? Wir nähern uns den Vorgaben, Richtlinien und Bestimmungen im Detail.

Parken mit Mobilen über 3,5 Tonnen
Sind auf einem Rastplatz lediglich Parkplätze für LKWs und PKWs ausgeschildert, wird es für die Halter der Reise- und Wohnmobile knifflig. Ab einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist die Sachlage aber eindeutig: Die offiziellen LKW-Stellplätze dürfen auf den Raststätten und Autohöfen genutzt werden. Experten raten den Haltern von Camper unter der Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen: Möglichst platzsparend auf einem PKW-Stellplatz parken. In der Regel gibt es auf diese Weise keine Probleme.

Übernachten: Was ist für Reisemobile ratsam? Was ist erlaubt?
Wer mit seinem Wohnmobil längere Strecken zum Reiseziel zurücklegt, der muss nicht selten Zwischenstopps einlegen. Wer sich auf einem Rastplatz einen Stellplatz hat sichern können, der darf – sofern nichts anderes lokal geregelt und ausgeschildert ist – auf diesen Stellplätzen auch übernachten. Ratsam ist das Übernachten auf nicht bewachten Rastplätzen aus Sicherheitsgründen allerdings nicht. Autohöfe bieten den Reisenden eine deutlich bessere, d.h. sichere und komfortable Übernachtungssituation: Auch sanitäre Einrichtungen, die Entsorgungsmöglichkeiten und Optionen für kleinere Besorgungen und Einkäufe gestalten den Aufenthalt angenehm.

Reisemobile: Was nicht verboten ist, ist erlaubt
Die Faustregel, dass das, was nicht sichtlich verboten ist, erlaubt ist, ist eine gute Hilfe beim Reisen mit dem Reise- und Wohnmobil. Mit anderen Worten: Inhaber eines Campers dürfen also in der Regel überall in der Öffentlichkeit stehen und Parken, wo dies nicht ausdrücklich durch die Regelung vor Ort durch z.B. Beschilderungen unzulässig ist. Eine Steh- bzw. Parkzeitbeschränkung gibt es also auch für Reisemobile nicht. Eine Ausnahme stellt jedoch das Parken auf Gehwegen dar. Das Parken auf Gehwegen muss durch die Beschilderung ausdrücklich erlaubt sein. Diese Möglichkeit steht allerdings nur den PKWs bis zu einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen offen. Da Wohnmobile in der Regel schwerer sind, ist ihnen das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht gestattet.

Parken heißt nicht Campen
Viele Rastplatz- und Autohofbetreiber weisen immer wieder darauf hin, dass Parken und Campen unterschiedliche Dinge seien: Wer auf einem Stellplatz zur Wahrung der Ruhezeiten bzw. zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit einen Stellplatz belegt, sollte auf z.B. das Aufstellen von Mobiliar verzichten. Zuverlässiger Lieferant von Reisemobilen ist MS Reisemobile GmbH.